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GEMEINSCHAFT
FÜR MENSCHENRECHTE IM FREISTAAT SACHSEN e.V. |
Satzung
(Auszug)
§ 2
Zwecke, Ziele und Aufgaben
(2)
Die GMS ist eine parteiunabhängige Vereinigung, die sich mit staatspolitischem, wissenschaftlichem, weltanschaulichem und karitativem Anspruch insbesondere folgende Ziele stellt:
Propagierung der Menschenrechte im Freistaat Sachsen mit Hilfe der Medien;
Veranstaltung von Foren, Seminaren oder runden Tischen, um möglichst vielen Bürgern ihre Menschenrechte bewusst zu machen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu unterstützen;
Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der Menschenrechte entsprechend den Beschlüssen der UNO, der EG und der Pariser Erklärung der KSZE im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie in einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsrichtlinien;
wissenschaftliche Mitarbeit bei der Aktualisierung der Menschenrechte entsprechend den aus wissenschaftlichen, technischen, sozialen und rechtlichen Entwicklungen resultierenden neuen Erfordernissen (z.B. Datenschutz, Umweltschutz, Recht auf würdevolles Sterben);
Beratung und Unterstützung von Bürgern, deren Menschenrechte früher oder gegenwärtig verletzt wurden, bedroht sind oder verletzt werden, um zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit beizutragen;
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in Geschichte und Gegenwart;
Verallgemeinerung der bei der Analyse von Theorie und Praxis der Verwirklichung der Menschenrechte gewonnenen Erkenntnisse in Resolutionen, Erklärungen oder Empfehlungen für die Öffentlichkeit, für Parlamente, Parteien, Kirchen und Regierungsstellen;
Einsatz für die Menschenrechte von Ausländern und Solidarisierung mit Menschen im In- und Ausland, deren Menschenrechte verletzt werden;
Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsausschuss der UNO, dem Menschenrechtsgerichtshof der EG sowie Amnesty International und anderen Organisationen;
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